Unsere Bewohner in den Wohngruppen können selbstverständlich Besuch empfangen.
Dazu gelten folgende Regeln:
Alle Besucher, ob geimpft oder ungeimpft, weisen einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest oder PCR-Test nach.
Corona-Schnelltests können durch unser medizinisches Fachpersonal nach Vereinbarung durchgeführt werden.
Besuche unter vollständig Geimpften sind nicht begrenzt.
Die Anzahl zeitgleich nicht geimpfter anwesender Besucher richtet sich nach den geltenden Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte. Dabei ist die Anzahl der Besuchenden auf zwei pro Bewohnerzimmer begrenzt.
Der Besuchende meldet sich telefonisch in der Wohngruppe an.
Der Besuchende weist keine Erkrankungssymptome auf und steht nicht im Kontakt mit einer an Corona erkrankten Person.
Der Besuchende desinfiziert sich bei Eintritt in die WG gründlich die Hände und trägt eine FFP2-Maske.
Die Besuchenden werden registriert und füllen eine Gesundheitsabfrage aus.
Besuche sollten so häufig wie möglich im Freien stattfinden.
Die Verpflichtung zum Test und zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen (AHA-L-Regeln) bleiben trotz erfolgter Impfung der Bewohner vorerst bestehen.